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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellenangebote

1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FreiburgerÄrzteConsulting (im folgenden Firma genannt) sind öffentlich im World Wide Web unter http://www.freiburgeraerzteconsulting.de unter dem Suchbegriff "Internationale Jobbörse" zugänglich. Sie enthalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Anzeigenangebotes. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn die Firma diesen im Einzelfall nicht widerspricht.

2. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Insertionsvertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrere Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen. Mit Vertragsabschluß, spätestens mit dem Erscheinen der ersten Anzeige tritt die Laufzeit eines Insertionsvertrages in Kraft. Als eine Anzeige gilt ein Stellenangebot. Zum Beispiel: AiP und/oder Assistenzarzt für Abteilung gesucht ... , wird als 2 Anzeigen gezählt.

3. Angebote von der Firma sind in jedem Fall freibleibend. Die Firma behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen.Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch die Firma, durch Einstellen in die Internetseite www.freiburgeraerzteconsulting.de oder durch sonstige Erbringung des Insertionsauftrages zustande.

4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens zum Anzeigenschluß. Anzeigenschluß ist vier Tage vor Schaltungsbeginn. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob der Anzeigenauftrag fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlust sind ausgeschlossen.

5. Die Firma behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder anzunehmen. Sie kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. Die Firma behält sich auch die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext, Alt-Text, Klicktext) vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeigenunterlagen strafbare oder rechtswidrige Inhalte enthalten, die das Ansehen der Firma schädigen können oder auf solche verweisen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

6. Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Erhält Die Firma erst nach der Auftragsbestätigung oder teilweiser Auftragsausführung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände, ist Die Firma berechtigt, das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber stellt die Firma in allen diesen Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.

7. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der Internetseite gilt als nicht vereinbart.

8. Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von der Firma mit dem Wort "Anzeige" gekennzeichnet werden.

9. Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.

10. Eine Stornierung von fest erteilten Aufträgen ist möglich. Sie muß schriftlich bei der Firma eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 4 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Anzeige werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 30% des Netto-Auftragswerts berechnet. Storniert der Auftraggeber während der laufenden Insertion, berechnet die Firma eine Stornierungsgebühr von 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit dem angeglichenen Rabattsatz in Rechnung gestellt.

11. Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf Zugriffsauswertung besteht nicht.

12. Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhung soweit der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 4 Wochen widerspricht.

13. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sichin ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber an die Preisliste von der Firma zu halten. Die von der Firma gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

14. Durch höhere Gewalt, Streik, Rechtsstreitigkeiten, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausgeschlossen, sofern der Firma kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.

15. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die Firma nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.

16. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Erscheinungstag, spätestens zum jeweiligen Monatsende erstellt. Die Rechnung ist per Lastschriftverfahren zu bezahlen..

17. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Firma kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Firma berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen oder den Auftrag fristlos zu kündigen.

18. Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.

19. Bei teilweiser Nichterfüllung eines Rahmenauftrages durch den Auftraggeber muss dieser der Firma den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückerstatten.

20. Die Firma behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass die Firma erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält.Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.

21. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

22. Die Firma wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.

23. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Freiburg i. Br. .

24. Auf alle Vertragsabschlüsse findet Deutsches Recht Anwendung.

FreiburgerÄrzteConsulting
Bertoldstr. 48
79098 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761-2115705
Fax: 0761-2115707



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